Ab 2024 keine Corona-Sonderregelung mehr
Die bisherigen Individualwanderungen werden von Krankenkassen nicht mehr anerkannt. Dieses war eine Sonderregelung, die Corona bedingt eingeführt wurde. Ab 2024 gilt: Für das Wanderabzeichen punkten alle geführten und öffentlich ausgeschriebenen Wanderungen und weitere Aktivitäten der Mitgliedsvereine des Deutschen Wanderverbands (DWV) sowie außerhalb von Vereinsaktivitäten auch die Angebote von zertifizierten DWV-Wanderführer*innen® und DWV-Gesundheitswanderführer*innen®.
Weitere Informationen zum Wanderabzeichen finden Sie auf der Seite des Deutschen Wanderverbands